Bei schönem Wetter stehen Aktivitäten im Freien im Vordergrund. Wandern gehört zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen. Jeder kann sich Strecken auswählen, die seinen Möglichkeiten und seinem Fitnesslevel entsprechen. Wer die Landschaft von ihrer schönsten Seite erleben und dabei Ruhe und Abgeschiedenheit finden möchte, kann dies besonders gut bei Touren in Naturschutzgebieten tun. Wanderer müssen sich in diesen Schutzgebieten an bestimmte Regeln halten.

IST WANDERN IN NATURSCHUTZGEBIETEN ERLAUBT?
In Naturschutzgebieten darf gewandert werden. Jedoch ist es dabei wichtig, die vorhandenen Wege und Pfade nicht zu verlassen und bestimmte Regeln einzuhalten.. Die Regeln können zwischen den einzelnen Naturschutzgebieten abweichen und sind der entsprechenden Schutzgebietsverordnung zu entnehmen. Einige Grundregeln, wie die Pflanzen- und Tierwelt des Landschaftsraumes zu achten und zu schützen und keinen Müll achtlos liegenzulassen, sollten jedem vertraut sein. Vor der geplanten Wanderung lohnt ein detaillierter Blick in die Schutzgebietsverordnung.

WELCHE NATURSCHUTZGEBIETE GIBT ES?
Es gibt unterschiedliche Formen von Naturschutzgebieten. Die strengsten Vorkehrungen werden in den Nationalparks getroffen. In Deutschland gibt es 16 derartige Areale. Die Natur wird in diesen Zonen weitgehend sich selbst überlassen. Was die natürliche Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren fördert. Menschen dürfen diese naturbelassenen Kernzonen nicht betreten.
Unterschieden wird in folgende Naturschutzgebiete:
- Naturparks und Landschaftsschutzgebiete: In Deutschland wird etwa ein Drittel der Fläche von Naturparks eingenommen. Außerdem sind Naturparks Kulturlandschaften, deren landwirtschaftliche und touristische Nutzung möglich – und häufig sogar gewollt – ist.
- Vogelschutzgebiete und Flora-Fauna-Habitate: Hierbei handelt es sich um länderübergreifende Schutzgebiete. Für die Nutzung gibt es lokale Regelungen.
- Biosphärenreservate: In Biosphärenreservaten soll das Zusammenleben zwischen Mensch und Natur gefördert werden. Hierdurch schützt man Kulturlandschaften, die durch menschliches Eingreifen nachhaltig geprägt oder sogar erschaffen wurden.
WIE KANN MAN NTURSCHUTZGEBIETE ERKENNEN?
Naturschutzgebiete sind durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Allerdings ist die Beschilderung in Deutschland nicht einheitlich, was zu einiger Verwirrung und Unsicherheit führen kann. Der Naturschutz obliegt den einzelnen Bundesländern und diese regeln auch die Beschilderung individuell.
- Schild: grünes Dreieck mit Seeadler
- Bundesland: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hamburg, Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen
- Schild: gelbes Fünfeck mit Eule
- Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen, Thüringen
- Schild: Eule auf weißem Grund
- Bundesland: Sachsen-Anhalt
- Schild: grünes Dreieck mit Eulenlogo
- Bundesland: Niedersachsen, Bremen
- Schild: grünes Dreieck mit Kretschmann-Eule
- Bundesland: Berlin

WIE MAN SICH IN EINEM NATURSCHUTZGEBIET RICHTIG VERHÄLT UND WARUM DAS SO WICHTIG IST
Wer durch ein Naturschutzgebiet wandert, sollte sich bewusst machen, dass er sich in einem geschützten Lebensraum für Pflanzen und Tiere bewegt. Naturschutzgebiete werden ausgewiesen, um diesen Lebensraum zu schützen und zu erhalten. Wanderer sind angehalten, alles zu vermeiden und zu unterlassen, was dem Terrain und dessen Bewohnern schaden könnte. Vor einer Wanderung in ein Naturschutzgebiet sollten sich alle genau informieren, was erlaubt und was verboten ist.
Die wichtigsten Regeln in der Übersicht:
- Müll darf nicht illegal entsorgt werden
- Die Natur darf nicht mit Müll und anderen Hinterlassenschaften verunreinigt werden.
- Wild-Campen in Naturschutzgebieten ist untersagt.
- Es dürfen keine offenen Feuerstellen angelegt werden.
- Geschützte Pflanzen und Bäume dürfen nicht beschädigt werden.
- Fahrzeuge dürfen nicht auf Waldwegen abgestellt werden.
- Vermeidet unnötigen Lärm, vor allem in Tierschutzzonen.
- Die ausgewiesenen Wanderwege dürfen nur mit entsprechender Erlaubnis verlassen werden.
- Wandernde dürfen keine Pflanzen oder Pilze pflücken oder ausgraben.
- In Gewässern darf nicht gebadet, getaucht oder mit Booten gefahren werden.
Hinweis: Grundsätzlich haben Wanderer in Naturschutzgebieten alle Handlungen, die der Natur schaden und die Tierwelt vor Ort beeinträchtigen zu unterlassen. Andernfalls drohen Bußgelder, auf deren Höhe nachfolgend noch näher eingegangen wird.

DÜRFEN HUNDE BEI WANDERUNGEN IN NATURSCHUTZGEBIETE MITGENOMMEN WERDEN?
Ist ein Naturschutzgebiet für die Öffentlichkeit zugänglich, dürfen in der Regel Hunde zu Wanderungen mitgenommen werden. Hunde müssen an der kurzen Leine geführt werden. Zudem sollten Halter darauf achten, dass ihre Vierbeiner keine anderen Tiere stören, sie nicht aufscheuchen und vor allem während der Brut- und Aufzuchtzeit nicht gefährden.
Wanderer sollten die Beschilderung vor Ort beachten. Unter Umständen kann das Mitführen von Hunden auch verboten sein. Die Hinterlassenschaften der Tiere sind ordnungsgemäß in einem Kotbeutel zu sammeln und in der nächsten Mülltonne zu entsorgen.

DÜRFEN SICH KINDER IN NATURSCHUTZGEBIETEN FREI BEWEGEN?
Kinder haben Spaß an gemeinsamen Wanderungen und spannenden Entdeckungen in der Natur. Die Kleinen dürfen natürlich auch in den Naturschutzgebieten herumtollen. Auch deswegen gilt: Das Verlassen der Wege ist selbst für den Nachwuchs untersagt. Tierbeobachtungen können lehrreich und aufregend sein. Schreiend hinter den Tieren herzulaufen, ist verboten.
Tipp: Für das gemeinsame Familienpicknick sind die aufgestellten Tische und Bänke am Wegesrand zu nutzen.
WIE VERHALTE ICH MICH BEI ERHÖHTER WALDBRANDGEFAHR?
Ist es im Sommer längere Zeit heiß und trocken, steigt die Waldbrandgefahr. Deshalb gilt: Je höher die Stufe ist, desto mehr Vorsicht und Sorgfalt sind geboten.
Es gelten folgende Regeln:
- Einhaltung des Wegegebotes: Die gekennzeichneten Wanderwege dürfen keinesfalls verlassen werden. Dies ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Vegetation und der Eindämmung von Waldbränden.
- Feuer- und Rauchverbot: Offenes Feuer ist in Naturschutzgebieten strengstens untersagt. Auch Zigaretten sind verboten. Fällt die heiße Asche zu Boden, kann dies in Sekundenschnelle einen Brand auslösen.
- Parkhinweise: Wandernde sollten ihre Fahrzeuge ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkplätzen in der Nähe der Naturschutzgebiete abstellen. Außerdem gilt: Wer sein Auto auf trockenem Gras parkt, riskiert, dass heiße Fahrzeugteile den Untergrund entzünden.
- Zufahrtsstraßen freihalten: Wandernde müssen die Zufahrtswege zum Naturschutzgebiet freihalten, damit Feuerwehr und Rettungsdienst im Notfall ungehindert passieren können.
Tipp: Wandernde sollten sich vor jeder Tour über die aktuelle Waldbrandgefahr informieren. Auskunft geben die Umweltämter. Entsprechende Informationen finden sich auch auf der Homepage der regionalen Forstbehörden.
Wer gegen die Regeln verstößt und durch fahrlässiges Verhalten einen Waldbrand verursacht, begeht eine Straftat. Laut § 306d Strafgesetzbuch wird fahrlässige Brandstiftung mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet.

WELCHE BUßGELDER DROHEN BEIM WANDERN IM NATURSCHUTZGEBIET?
Alle Bundesländer verfolgen Verstöße gegen die Regelungen in Naturschutzgebieten strafrechtlich. Die Höhe der Bußgelder kann variieren. Deshalb dient der folgende Auszug aus dem Bußgeldkatalog nur als Orientierung.
- Verstoß: Im Wald ein Feuer anzünden oder betreiben.
- Bußgeld: 25 bis 5.000 Euro
- Verstoß: Im Naturschutzgebiet unangebrachten und unnötigen Lärm erzeugen.
- Bußgeld: 25 bis 500 Euro
- Verstoß: Im ausgewiesenen Naturschutzgebiet ein Zelt aufschlagen (wild campen).
- Bußgeld: 25 bis 1.000 Euro
- Verstoß: Naturschutzgebiet mit einem Fahrzeug befahren.
- Bußgeld: 25 bis 5.000 Euro
- Verstoß: Hunde auf Wanderungen im Naturschutzgebiet ohne Leine laufen lassen.
- Bußgeld: 25 bis 1.000 Euro

Gastartikel – verfasst von einer externen Autorin / einem externen Autor.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Dann unterstütze uns und unsere Arbeit doch gern in Form einer „Kaffee-Spende“. Wir würden uns wahnsinnig über Deine Unterstützung freuen.
Einfach HIER klicken!