Wandern im Naturschutzgebiet

Wandern im Naturschutzgebiet – Holzbohlenweg durch Bergwald und Wiesen.
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Bei schönem Wetter stehen AktivitĂ€ten im Freien im Vordergrund. Wandern gehört zu den beliebtesten FreizeitbeschĂ€ftigungen. Jeder kann sich Strecken auswĂ€hlen, die seinen Möglichkeiten und seinem Fitnesslevel entsprechen. Wer die Landschaft von ihrer schönsten Seite erleben und dabei Ruhe und Abgeschiedenheit finden möchte, kann dies besonders gut bei Touren in Naturschutzgebieten tun. Wanderer mĂŒssen sich in diesen Schutzgebieten an bestimmte Regeln halten. 

Wandern im Naturschutzgebiet – ruhiger Bachlauf im grĂŒnen Wald.
Wandern im Naturschutzgebiet: Zwischen Farn und Fichten – wo der Wald still atmet. 🌿

IST WANDERN IN NATURSCHUTZGEBIETEN ERLAUBT?

In Naturschutzgebieten darf gewandert werden. Jedoch ist es dabei wichtig, die vorhandenen Wege und Pfade nicht zu verlassen und bestimmte Regeln einzuhalten.. Die Regeln können zwischen den einzelnen Naturschutzgebieten abweichen und sind der entsprechenden Schutzgebietsverordnung zu entnehmen. Einige Grundregeln, wie die Pflanzen- und Tierwelt des Landschaftsraumes zu achten und zu schĂŒtzen und keinen MĂŒll achtlos liegenzulassen, sollten jedem vertraut sein. Vor der geplanten Wanderung lohnt ein detaillierter Blick in die Schutzgebietsverordnung. 

Wandern im Naturschutzgebiet – Wasserfall mit Holzbank und tropischer Vegetation.
Wandern im Naturschutzgebiet: Wo Wasser und Stille sich begegnen. 💧

WELCHE NATURSCHUTZGEBIETE GIBT ES?

Es gibt unterschiedliche Formen von Naturschutzgebieten. Die strengsten Vorkehrungen werden in den Nationalparks getroffen. In Deutschland gibt es 16 derartige Areale. Die Natur wird in diesen Zonen weitgehend sich selbst ĂŒberlassen. Was die natĂŒrliche Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren fördert. Menschen dĂŒrfen diese naturbelassenen Kernzonen nicht betreten.

Unterschieden wird in folgende Naturschutzgebiete:

  • Naturparks und Landschaftsschutzgebiete: In Deutschland wird etwa ein Drittel der FlĂ€che von Naturparks eingenommen. Außerdem sind Naturparks Kulturlandschaften, deren landwirtschaftliche und touristische Nutzung möglich – und hĂ€ufig sogar gewollt – ist.
  • Vogelschutzgebiete und Flora-Fauna-Habitate: Hierbei handelt es sich um lĂ€nderĂŒbergreifende Schutzgebiete. FĂŒr die Nutzung gibt es lokale Regelungen.
  • BiosphĂ€renreservate: In BiosphĂ€renreservaten soll das Zusammenleben zwischen Mensch und Natur gefördert werden. Hierdurch schĂŒtzt man Kulturlandschaften, die durch menschliches Eingreifen nachhaltig geprĂ€gt oder sogar erschaffen wurden.  

WIE KANN MAN NTURSCHUTZGEBIETE ERKENNEN?

Naturschutzgebiete sind durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Allerdings ist die Beschilderung in Deutschland nicht einheitlich, was zu einiger Verwirrung und Unsicherheit fĂŒhren kann. Der Naturschutz obliegt den einzelnen BundeslĂ€ndern und diese regeln auch die Beschilderung individuell. 

  • Schild: grĂŒnes Dreieck mit Seeadler
    • Bundesland: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hamburg, Bayern, Baden-WĂŒrttemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen
  • Schild: gelbes FĂŒnfeck mit Eule
    • Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen, ThĂŒringen
  • Schild: Eule auf weißem Grund
    • Bundesland: Sachsen-Anhalt
  • Schild: grĂŒnes Dreieck mit Eulenlogo
    • Bundesland: Niedersachsen, Bremen
  • Schild: grĂŒnes Dreieck mit Kretschmann-Eule
    • Bundesland: Berlin
Wandern im Naturschutzgebiet – Vogel im hohen Gras beobachtet die Umgebung.
Wandern im Naturschutzgebiet: Stille Begegnungen mit der Natur. đŸȘ¶

WIE MAN SICH IN EINEM NATURSCHUTZGEBIET RICHTIG VERHÄLT UND WARUM DAS SO WICHTIG IST

Wer durch ein Naturschutzgebiet wandert, sollte sich bewusst machen, dass er sich in einem geschĂŒtzten Lebensraum fĂŒr Pflanzen und Tiere bewegt. Naturschutzgebiete werden ausgewiesen, um diesen Lebensraum zu schĂŒtzen und zu erhalten. Wanderer sind angehalten, alles zu vermeiden und zu unterlassen, was dem Terrain und dessen Bewohnern schaden könnte. Vor einer Wanderung in ein Naturschutzgebiet sollten sich alle genau informieren, was erlaubt und was verboten ist.

Die wichtigsten Regeln in der Übersicht:

  • MĂŒll darf nicht illegal entsorgt werden
  • Die Natur darf nicht mit MĂŒll und anderen Hinterlassenschaften verunreinigt werden.
  • Wild-Campen in Naturschutzgebieten ist untersagt.
  • Es dĂŒrfen keine offenen Feuerstellen angelegt werden. 
  • GeschĂŒtzte Pflanzen und BĂ€ume dĂŒrfen nicht beschĂ€digt werden.
  • Fahrzeuge dĂŒrfen nicht auf Waldwegen abgestellt werden.
  • Vermeidet unnötigen LĂ€rm, vor allem in Tierschutzzonen.
  • Die ausgewiesenen Wanderwege dĂŒrfen nur mit entsprechender Erlaubnis verlassen werden. 
  • Wandernde dĂŒrfen keine Pflanzen oder Pilze pflĂŒcken oder ausgraben.
  • In GewĂ€ssern darf nicht gebadet, getaucht oder mit Booten gefahren werden.

Hinweis: GrundsĂ€tzlich haben Wanderer in Naturschutzgebieten alle Handlungen, die der Natur schaden und die Tierwelt vor Ort beeintrĂ€chtigen zu unterlassen. Andernfalls drohen Bußgelder, auf deren Höhe nachfolgend noch nĂ€her eingegangen wird. 

Wandern im Naturschutzgebiet mit Hund – Spaziergang durch Kiefernwald.
Wandern im Naturschutzgebiet: Unter hohen Kiefern unterwegs – treue Begleitung inklusive. đŸŸ

DÜRFEN HUNDE BEI WANDERUNGEN IN NATURSCHUTZGEBIETE MITGENOMMEN WERDEN?

Ist ein Naturschutzgebiet fĂŒr die Öffentlichkeit zugĂ€nglich, dĂŒrfen in der Regel Hunde zu Wanderungen mitgenommen werden. Hunde mĂŒssen an der kurzen Leine gefĂŒhrt werden. Zudem sollten Halter darauf achten, dass ihre Vierbeiner keine anderen Tiere stören, sie nicht aufscheuchen und vor allem wĂ€hrend der Brut- und Aufzuchtzeit nicht gefĂ€hrden.

Wanderer sollten die Beschilderung vor Ort beachten. Unter UmstĂ€nden kann das MitfĂŒhren von Hunden auch verboten sein. Die Hinterlassenschaften der Tiere sind ordnungsgemĂ€ĂŸ in einem Kotbeutel zu sammeln und in der nĂ€chsten MĂŒlltonne zu entsorgen.

Familienwanderung im Naturschutzgebiet – Kinder laufen durch den Wald.
Wandern im Naturschutzgebiet: Gemeinsam unterwegs in der Natur. 🍂

DÜRFEN SICH KINDER IN NATURSCHUTZGEBIETEN FREI BEWEGEN?

Kinder haben Spaß an gemeinsamen Wanderungen und spannenden Entdeckungen in der Natur. Die Kleinen dĂŒrfen natĂŒrlich auch in den Naturschutzgebieten herumtollen. Auch deswegen gilt: Das Verlassen der Wege ist selbst fĂŒr den Nachwuchs untersagt. Tierbeobachtungen können lehrreich und aufregend sein. Schreiend hinter den Tieren herzulaufen, ist verboten. 

Tipp: FĂŒr das gemeinsame Familienpicknick sind die aufgestellten Tische und BĂ€nke am Wegesrand zu nutzen. 

WIE VERHALTE ICH MICH BEI ERHÖHTER WALDBRANDGEFAHR?

Ist es im Sommer lĂ€ngere Zeit heiß und trocken, steigt die Waldbrandgefahr. Deshalb gilt: Je höher die Stufe ist, desto mehr Vorsicht und Sorgfalt sind geboten. 

Es gelten folgende Regeln:

  • Einhaltung des Wegegebotes: Die gekennzeichneten Wanderwege dĂŒrfen keinesfalls verlassen werden. Dies ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Vegetation und der EindĂ€mmung von WaldbrĂ€nden. 
  • Feuer- und Rauchverbot: Offenes Feuer ist in Naturschutzgebieten strengstens untersagt. Auch Zigaretten sind verboten. FĂ€llt die heiße Asche zu Boden, kann dies in Sekundenschnelle einen Brand auslösen.
  • Parkhinweise: Wandernde sollten ihre Fahrzeuge ausschließlich auf den ausgewiesenen ParkplĂ€tzen in der NĂ€he der Naturschutzgebiete abstellen. Außerdem gilt: Wer sein Auto auf trockenem Gras parkt, riskiert, dass heiße Fahrzeugteile den Untergrund entzĂŒnden.
  • Zufahrtsstraßen freihalten: Wandernde mĂŒssen die Zufahrtswege zum Naturschutzgebiet freihalten, damit Feuerwehr und Rettungsdienst im Notfall ungehindert passieren können.

Tipp: Wandernde sollten sich vor jeder Tour ĂŒber die aktuelle Waldbrandgefahr informieren. Auskunft geben die UmweltĂ€mter. Entsprechende Informationen finden sich auch auf der Homepage der regionalen Forstbehörden.

Wer gegen die Regeln verstĂ¶ĂŸt und durch fahrlĂ€ssiges Verhalten einen Waldbrand verursacht, begeht eine Straftat. Laut § 306d Strafgesetzbuch wird fahrlĂ€ssige Brandstiftung mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fĂŒnf Jahren geahndet. 

Wandern im Naturschutzgebiet – Mensch mit Rucksack blickt in den Nadelwald.
Wandern im Naturschutzgebiet: Den Weg vor sich, den Wald im Herzen. đŸŒČ

WELCHE BUßGELDER DROHEN BEIM WANDERN IM NATURSCHUTZGEBIET?

Alle BundeslĂ€nder verfolgen VerstĂ¶ĂŸe gegen die Regelungen in Naturschutzgebieten strafrechtlich. Die Höhe der Bußgelder kann variieren. Deshalb dient der folgende Auszug aus dem Bußgeldkatalog nur als Orientierung.

  • Verstoß: Im Wald ein Feuer anzĂŒnden oder betreiben.
  • Bußgeld: 25 bis 5.000 Euro
  • Verstoß: Im Naturschutzgebiet unangebrachten und unnötigen LĂ€rm erzeugen.
  • Bußgeld: 25 bis 500 Euro
  • Verstoß: Im ausgewiesenen Naturschutzgebiet ein Zelt aufschlagen (wild campen).
  • Bußgeld: 25 bis 1.000 Euro
  • Verstoß: Naturschutzgebiet mit einem Fahrzeug befahren.
  • Bußgeld: 25 bis 5.000 Euro
  • Verstoß: Hunde auf Wanderungen im Naturschutzgebiet ohne Leine laufen lassen.
  • Bußgeld: 25 bis 1.000 Euro 
Schwarz-weiße Bergsilhouette mit NadelbĂ€umen und sanften HĂŒgeln – stilisiertes Naturmotiv als Signaturgrafik.

Gastartikel – verfasst von einer externen Autorin / einem externen Autor.

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Author: Annie Knitter

Geboren im Januar 1977, begann ihre Outdoor-Reise schon 1978 im ersten Campingurlaub mit den Eltern – damals noch in einem ausgebauten Bauwagen in Steckelsdorf. Ab 1979 war der Klappfix CT 6-1 Trigano stĂ€ndiger Begleiter: Sommer fĂŒr Sommer ging es damit an die Ostsee nach Zinnowitz, nach Prerow oder an andere Lieblingsorte in Mecklenburg. Auch Abstecher in die damalige Tschechei gehörten dazu und prĂ€gten frĂŒh die Begeisterung fĂŒrs Draußensein. Heute ist Annie noch immer am liebsten draußen: Sie wandert leidenschaftlich gern, entdeckt mit Neugier neue Outdoor-AktivitĂ€ten und genießt es, Natur aus allen Blickwinkeln zu erleben. Aus dieser Liebe zur Freiheit unter freiem Himmel entstand auch die Idee fĂŒr STAY WILD – Outdoor – ein Magazin, das die Faszination fĂŒr Abenteuer, Achtsamkeit und Natur mit euch teilt.