Wildcampen in Deutschland – In welchem Bundesland ist was erlaubt

Wildcampen in Deutschland - In welchem Bundesland ist was erlaubt

Unter freiem Himmel übernachten – das ist der Traum vieler Outdoor-Fans. In der freien Natur, in Wald oder auf Lichtungen sein Nachtlager aufschlagen klingt unglaublich romantisch und naturverbunden.

Das Wildcampen ist in Deutschland relativ unübersichtlich. Je nach Bundesland unterscheiden sich diesbezüglich die Gesetze und Richtlinien. In § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes ist verankert, dass „das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung“ allen gestattet ist. Darunter fallen private Wege, Feldraine, Heide-, Öd- und Brachflächen sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen außerhalb der Nutzzeit. Die Nutzzeit ist die Zeit zwischen Saat und Bestellung der Ernte. Auch das Befahren mit Rollstühlen oder Fahrrädern auf Wegen fällt unter das Betretungsrecht.

Das Betreten des Waldes richtet sich dagegen nach dem Bundeswaldgesetz. Darüber ist einheitlich geregelt, dass laut § 14 „das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung“ gestattet ist – die Länder regeln die Einzelheiten. Darunter fällt auch das Zelten und Übernachten außerhalb von ausgewiesenen Campingplätzen.

Die einzelnen Bundesländer im Überblick

Baden-Württemberg

Wildcampen ist in Baden-Württemberg nicht gestattet. Im Naturschutzgesetz des Landes ist in § 44 verankert, dass das Betretungsrecht aus dem Bundesnaturschutzgesetz (siehe oben) „nicht das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen, das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen und Anhängern, das Zelten oder das Feuermachen“ beinhaltet. Landwirtschaftliche Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden.

Baden-Würtemberg Titisee

Bayern

Einfach das Zelt am nahegelegenen Fluss aufschlagen? Das ist in Deutschland nicht ganz so einfach und Du solltest meist zuerst die Erlaubnis des Eigentümers oder der zuständigen Behörde einholen. Die Grundlage für das Wildcampen bildet in Bayern das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG). Danach darf grundsätzlich jeder zum Genuss von Naturschönheiten und zur Erholung die freie Natur ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundeigentümers betreten. Dieses sogenannte Betretungsrecht beinhaltet allerdings nicht das Zelten oder Abstellen des eigenen Wohnwagens in der freien Natur. Dafür ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers notwendig. Dazu zählen außerdem das Entzünden und Betreiben von Feuerstellen zum Kochen – darunter fallen auch Grills.

Generell verboten ist das Zelten und Feuermachen an den bundeseigenen Ufergrundstücken an Main, Main-Donau-Kanal und Donau. Wenn Du in Landschaftsschutzgebieten zelten willst, solltest Du dir vorab eine Erlaubnis von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einholen. Grundsätzlich verboten ist Wildcampen in Bayern in:

* Nationalparks

* Naturschutzgebieten

* Naturdenkmälern

* geschützten Landschaftsteilen

* gesetzlich geschützten Biotopen

* Wildschutzgebieten sowie

* geschützten Wildbiotopen und

* Wasserschutzgebieten

Genauere Informationen erhältst Du über die Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden.

-> Laut Bußgeldkatalog drohen beim Wildcamping in Bayern in geschützten Gebieten mit Zelt Strafen von 15 bis 500 € und mit Wohnwagen von 25 bis 2.500 €.

Berlin

Berlin hat ähnliche Gesetze wie Baden-Württemberg. Das Betreten der freien Natur ist gestattet, Ausnahmen vom Bundesnaturschutzgesetz können in Einzelfällen Grundstückseigentümer oder örtliche Behörden schaffen.

©urlaubsnachrichten.de

Brandenburg

In Brandenburg dürfen Fuß-, Reit- und Wasserwanderer in der freien Landschaft für eine Nacht ihr  Zelt aufstellen. Ausgenommen von dieser Regelung sind in Brandenburg Gärten, Höfe oder andere private Flächen.

-> Laut Bußgeldkatalog drohen bei bis zu zehntägigem Wildcamping in geschützten Gebieten, wo Wildcampen nicht erlaubt ist, mit Zelt oder Wohnwagen Strafen von 100 bis 400 €. Jeder Tag darüber hinaus kann nochmal mit 5 bis 100 € geahndet werden.

Bremen

Bremen ist mit 419 km2 das kleinste Bundesland Deutschlands und zudem noch ein Stadtstaat. Hier gibt es nur sehr wenig unbebaute Flächen und deswegen gibt es auch kein eigenes Waldgesetz. Auch zum Zelten außerhalb von privaten Flächen gibt es in Bremen keine Regelung, zudem sind die Möglichkeiten dort auch sehr gering.

Hamburg

Das Betreten des Waldes und der freien Landschaftsflächen ist in Hamburg analog zum Bundesnaturschutzgesetz erlaubt. Gesondert steht im hamburgischen Landeswaldgesetz, dass „das Zelten, Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern sowie das Aufstellen von Bienenstöcken nur mit besonderer Erlaubnis des Waldbesitzers gestattet“ ist. Allerdings kann die zuständige Behörde das Benutzungsrecht noch einmal einschränken.

-> Laut Bußgeldkatalog drohen beim Wildcamping in Hamburg in geschützten Gebieten mit Zelt Strafen von 25 bis 2.500 € und mit Wohnwagen 50 bis 2.500 €.

Hessen

Im hessischen Waldgesetz ist verankert, dass dem Betreten und der Benutzung des Waldes – bei allen Aktivitäten, die über die normale Erholung hinaus gehen – der Waldbesitzer zustimmen muss: /„Einer Zustimmung bedürfen insbesondere das Zelten und Abstellen von Wohnwagen und anderen fahrbaren Unterkünften.“/

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Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Gesetze etwas weiter gefasst und Du musst zwischen Wald und freier Landschaft unterscheiden. Im Landeswaldgesetz steht in § 29, dass „das Zelten sowie das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Verkaufsständen“ unzulässig sind. „Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde und der Zustimmung des Waldbesitzers.“

Allerdings haben Wildcamper laut § 28 des Naturschutzausführungsgesetzes in der freien Landschaft bessere Chancen: „Nichtmotorisierte Wanderer dürfen außer in Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten und Naturschutzgebieten abseits von Zelt- und Campingplätzen in der freien Landschaft für eine Nacht zelten, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen. Auf Grundstücken, die zum engeren Wohnbereich gehören, dürfen Zelte und sonstige bewegliche Unterkünfte für den persönlichen Gebrauch aufgestellt werden, wenn die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind.“/

-> Laut Bußgeldkatalog drohen bei bis zu zehntägigem Wildcamping in geschützten Gebieten, wo Campen nicht gestattet ist, mit Zelt oder Wohnwagen Strafen von 50 bis 1.000 €. Jeder Tag darüber hinaus kann nochmal mit 10 bis 100 € geahndet werden.

Niedersachsen

Wildcampen ist in Niedersachsen laut § 27 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung nicht erlaubt: „In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen nicht gestattet.“ Allerdings können die Wald- und Grundstücksbesitzer in Einzelfällen das Übernachten gestatten.

-> Laut Bußgeldkatalog drohen bei bis zu zehntägigem Wildcamping in geschützten Gebieten mit Zelt oder Wohnwagen Strafen von 15 bis 1.000 €. Jeder Tag darüber hinaus kann nochmal mit 10 bis 250 € geahndet werden.

Nordrhein-Westfalen

Grundsätzlich ist in Nordrhein-Westfalen laut Landesforstgesetz § 3 das Zelten und Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald verboten. Ausnahmen bilden die Erlaubnis des Grundstückseigentümers oder der zuständigen Behörde.

-> Laut Bußgeldkatalog drohen bei bis zu zehntägigem Wildcamping in geschützten Gebieten mit Zelt oder Wohnwagen Strafen von 10 bis 300 €. Jeder Tag darüber hinaus kann nochmal mit 5 bis 80 € geahndet werden.

©SWR

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz darfst Du laut Landeswaldgesetz § 22 nur mit Zustimmung des Waldbesitzers im Wald Dein Zelt aufschlagen.

-> Laut Bußgeldkatalog drohen bei bis zu zehntägigem Wildcampen in geschützten Gebieten mit Zelt oder Wohnwagen Strafen von 16 bis 512 €. Jeder Tag darüber hinaus kann nochmal mit 8 bis 103 € geahndet werden.

Saarland

Wildcampen ist im Saarland in zwei Gesetzen verankert: § 11 des Naturschutzgesetzes besagt, dass das Betretungsrecht nicht Zelten beinhaltet und laut Waldgesetz § 25 musst Du vor dem Zelten im Wald die Zustimmung des Waldbesitzers einholen.

Die Basteibrücke vom Ferdinandstein in der Sächsische Schweiz.

Sachsen

In Sachsen darfst Du erst im Wald Dein Zelt aufschlagen, wenn Du Dir vorher laut Landeswaldgesetz § 11 die Erlaubnis des Waldbesitzers eingeholt hast. Nach dem sächsischen Naturschutzgesetz § 28 fällt das Zelten außerdem nicht unter das Betretungsrecht und es ist demnach in der freien Landschaft nicht gestattet.

Sachsen-Anhalt

Zelten und Wildcampen darfst Du in Sachsen-Anhalt laut Landeswaldgesetz erst, wenn Du Dir die Erlaubnis des Waldbesitzers eingeholt hast.

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein ist eines der wenigen Bundesländer Deutschlands, das unter dem Namen Wildes Schleswig-Holstein knapp 20 Übernachtungsplätze in der Natur geschaffen hat. Institutionen und Privatpersonen machen mit und bieten in der Regel kostenfreie Übernachtungsplätze. Das Angebot gilt nur für Radfahrer oder Fußgänger und es ist maximal eine Übernachtung erlaubt. Es dürfen jeweils ein bis zwei Drei-Personen-Zelte aufgestellt werden. Offenes Feuer ist nicht erlaubt. Alle weiteren Informationen und Regeln sowie die ausgewiesenen Plätze findet ihr auf der Homepage von Wildes Schleswig-Holstein.

Thüringen

Thüringen

Im Wald und in Landschaftsschutzgebieten solltest Du in Thüringen vor dem Aufstellen Deines Zelts eine Erlaubnis beim Eigentümer bzw. der zuständigen Behörde einholen.

-> Laut Bußgeldkatalog drohen bei bis zu zehntägigem Wildcamping in geschützten Gebieten mit Zelt oder Wohnwagen Strafen von 15 bis 500 €. Jeder Tag darüber hinaus kann nochmal mit 8 bis 100 € geahndet werden.

Wir betonen an dieser Stelle ausdrücklich, dass wir hier keinen Anspruch auf Vollständigkeit übernehmen. Habt ihr andere Erfahrungen gemacht und einen Tipp zum Wildcampen in Deutschland? Schreibt uns dann gerne dazu in den Kommentaren.

Author: Annie

Geboren im Januar 1977, erster Campingurlaub mit den Eltern 1978 in Steckelsdorf in einem ausgebauten Bauwagen, ab 1979 dann Camping in einem Klappfix CT 6-1 Trigano. Dann regelmäßig Camping an der Ostsee (Zinnowitz/Usedom), Prerow und andere Orte in Mecklenburg. Aber auch in der Tschechei. Heutzutage gehe ich gerne und viel wandern und erkunde viele Outdoor Aktivitäten mit Neugier und Spaß.