Wildcampen: Rechtslage in Deutschland und was zu beachten ist

Grünes Zelt im Wald – Beispiel für Wildcampen in Deutschland außerhalb offizieller Plätze.
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In der freien Natur übernachten, keine lauten Nachbarn auf dem Campingplatz, nur Wind, Wald und Morgensonne – das klingt für viele nach Freiheit pur. Doch in Deutschland ist Wildcampen im Normalfall verboten. Die Rechtslage ist nicht ganz eindeutig, und wer sein Zelt einfach irgendwo aufstellt, riskiert in manchen Regionen hohe Bußgelder. Trotzdem gibt es Ausnahmen – und Möglichkeiten, draußen legal zu übernachten.

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN WILDCAMPEN UND BIWAKIEREN?

Person schläft in einem Biwaksack auf einer Bergwiese bei Sonnenaufgang in Deutschland.
Biwakieren: erlaubt in Notsituationen, teils mit Tarp als Wetterschutz.

Beide Begriffe bedeuten, in der Natur zu schlafen – aber sie sind nicht identisch.

Wildcampen meint das Übernachten in der freien Natur oder auf öffentlichen Flächen, also abseits von Campingplätzen. Dabei kommen Zelte, Wohnmobile, Wohnwagen oder Dachzelte zum Einsatz. Wer einfach auf einer Wiese, an einem See oder mitten im Wald sein Zelt aufbaut, begeht meist eine Ordnungswidrigkeit. Doch das gilt nicht überall gleichermaßen: In manchen Regionen sind Ausnahmen erlaubt.

Biwakieren bedeutet dagegen, unter freiem Himmel zu übernachten – etwa mit Schlafsack, Isomatte oder im Winter auch in einem Iglu. In Notsituationen ist das in Deutschland erlaubt. Einige Bundesländer gestatten zusätzlich ein sogenanntes Tarp als Wetterschutz. In Naturschutzgebieten ist Biwakieren allerdings grundsätzlich verboten. Und wer draußen schläft, sollte immer damit rechnen, dass Förster, Ranger oder Bergwacht vorbeischauen.

💡 Gut zu wissen: Eine Pause im Auto ist erlaubt, wenn sie der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient. Sobald man aber Campingmöbel oder einen Grill aufstellt, zählt das als Campen – und ist verboten.

VERBOTE FÜR DAS WILDCAMPEN IN DEUTSCHLAND

Die Regelungen unterscheiden sich nicht nur zwischen den Bundesländern, sondern oft auch zwischen einzelnen Gemeinden. Ein pauschales Verbot gibt es zwar nicht, doch die Gesetze fallen unterschiedlich streng aus.

Bayern gilt als eines der restriktivsten Bundesländer. Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz ist das Zelten oder Abstellen von Campern in freier Natur untersagt. Eine Ausnahme bilden jedoch spezielle Wildcamping-Spots im Spessart, Altmühltal, Frankenwald und Steigerwald. Dort darf man – legal und gegen eine kleine Gebühr – für ein bis zwei Nächte bleiben.

Drei Personen bauen ihr Zelt in den Bergen beim Wildcampen in Deutschland auf.
Wildcampen in Deutschland: erlaubt nur mit Zustimmung oder auf ausgewiesenen Trekkingplätzen.

Auch in anderen Bundesländern ist Wildcampen verboten:

  • Baden-Württemberg, mit Ausnahme von sechs offiziellen Trekkingplätzen im Schwarzwald (Mai bis Oktober)
  • Berlin
  • Nordrhein-Westfalen
  • Niedersachsen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Saarland
  • Sachsen, mit Ausnahme der Sächsischen Schweiz und des Elbsandsteingebirges außerhalb von Schutzgebieten
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

In manchen dieser Bundesländer sind jedoch Ausnahmen möglich, wenn man die ausdrückliche Zustimmung des Waldbesitzers erhält. Während in einigen Regionen Zelte toleriert werden, sind Wohnmobile oder Wohnwagen oft untersagt. Wer kein Risiko eingehen möchte, sollte bei der zuständigen Forstbehörde nachfragen, bevor er sich niederlässt.

In anderen Bundesländern ist man etwas großzügiger. Dort gibt es ausgewiesene Plätze, auf denen das Übernachten in der Natur für eine Nacht erlaubt ist – teilweise sogar kostenlos.

Warnschild im Wald mit der Aufschrift „Naturschutzgebiet – Land Brandenburg“.
In Naturschutzgebieten ist Wildcampen in Deutschland strikt verboten.

Ganz klar verboten ist Wildcampen in:

  • Landschaftsschutzgebieten
  • Naturschutzgebieten
  • Nationalparks
  • Naturreservaten
  • landwirtschaftlich genutzten Flächen
  • Jagdgebieten
  • Strandwällen und Küstendünen

Manche National- und Naturparks haben inzwischen Trekkingplätze eingerichtet – einfache, naturnahe Übernachtungsstellen, die gegen Gebühr und mit Reservierung genutzt werden dürfen. Sie gelten nicht als echtes Wildcampen, bieten aber ein sehr ähnliches Naturerlebnis.

Ein wichtiger Grundsatz: Die Privatsphäre und Eigentumsrechte anderer Menschen sind immer zu respektieren. In der Nähe von Wohnhäusern, Wegen oder auf privaten Grundstücken ohne Erlaubnis ist Wildcampen grundsätzlich untersagt.

Familiencamping im Wald mit mehreren Zelten bei Sonnenaufgang in Deutschland.
Gemeinsam draußen übernachten – am besten auf zugelassenen Wald-Campingplätzen.

RISIKEN UND AUSWIRKUNGEN DES WILDCAMPENS

Für Camper selbst ist Wildcampen meist ungefährlich, sofern man sich umsichtig verhält. Trotzdem gibt es Risiken: In Jagdgebieten kann es zu gefährlichen Situationen kommen, und auch Wildschweine oder andere Tiere können nachts für ungewollte Begegnungen sorgen.

Für die Natur sind die Folgen oft gravierender. Schon kleine Unachtsamkeiten können Pflanzen und Tiere nachhaltig stören. Zelte drücken Vegetation nieder, Feuerstellen gefährden den Wald, und Müll kann Tiere verletzen oder töten. Besonders in Brutzeiten reagieren viele Arten empfindlich auf Lärm oder Licht.

Auch Pflanzen leiden, wenn sie durch Zelte oder Ausrüstung kein Licht mehr bekommen. Und wer ein illegales Lagerfeuer entfacht, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch einen Waldbrand.

WAS PASSIERT, WENN MAN BEIM WILDCAMPEN ERWISCHT WIRD?

Wird man von einem Förster oder Ranger entdeckt, folgt in der Regel eine Ermahnung – oft verbunden mit der Aufforderung, den Platz sofort zu verlassen. Jäger dürfen keine direkten Weisungen erteilen, können aber die Polizei informieren.

Kleines Zelt von Nemo Equipment im Wald, Symbol für Wildcampen in Deutschland.
Wer in der Natur übernachtet, sollte Regeln und Schutzgebiete kennen.

Wildcampen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. Kommen zusätzliche Verstöße wie Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Brandstiftung hinzu, drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Die Strafen variieren je nach Bundesland:

  • Verwarnungen: 5 bis 80 Euro
  • Bußgelder: bis zu 5.000 Euro

WO WILDCAMPEN ERLAUBT IST

Erlaubt ist Wildcampen nur dort, wo der Grundstückseigentümer oder die Försterei ausdrücklich zustimmt. Das kann auf privaten Wiesen, Waldflächen oder speziellen Trekkingplätzen sein. Viele dieser Plätze liegen landschaftlich reizvoll und bieten einfache, naturnahe Übernachtungsmöglichkeiten. Sie sind legal, sicher – und meist auf das Nötigste reduziert.

Wer unsicher ist, kann sich bei der jeweiligen Forstbehörde erkundigen, in welchen Gebieten das Übernachten für eine Nacht toleriert oder sogar ausdrücklich erlaubt ist.

VERHALTENSREGELN FÜR NATURVERTRÄGLICHES CAMPEN

Dort, wo das Wildcampen erlaubt ist, gilt: Hinterlasst keine Spuren. Mit ein paar einfachen Regeln lässt sich die Natur schützen – und das Erlebnis bleibt trotzdem authentisch:

  • Wählt euren Platz mit Bedacht und bleibt nur kurz.
  • Vermeidet Lärm und grelle Lichtquellen – besonders in der Dämmerung.
  • Haltet Abstand zu Nestern, Höhlen und Wasserstellen.
  • Brecht keine Äste ab und beschädigt keine Pflanzen.
  • Müll gehört wieder mitgenommen – am besten gar nicht erst entstehen lassen.
  • Feuer nur, wenn es ausdrücklich erlaubt und sicher kontrollierbar ist.
  • Nutzt leichte, kleine Zelte oder Tarps, die die Vegetation möglichst wenig beeinträchtigen.

Wer draußen übernachtet, trägt Verantwortung – für sich und für die Natur. Wer sich rücksichtsvoll verhält, zeigt, dass Freiheit und Achtsamkeit wunderbar zusammenpassen.

FAZIT

Wildcampen ist in Deutschland meist verboten – aber nicht unmöglich. Mit etwas Planung, Rücksprache mit Behörden und Respekt vor der Natur lassen sich legale Alternativen finden, die das gleiche Gefühl von Freiheit schenken. Ob auf einem Trekkingplatz, im Wald mit Erlaubnis oder unter freiem Himmel: Wer die Natur liebt, schützt sie – auch beim Schlaf unter den Sternen.

Schwarz-weiße Bergsilhouette mit Nadelbäumen und sanften Hügeln – stilisiertes Naturmotiv als Signaturgrafik.

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Author: Annie Knitter

Geboren im Januar 1977, begann ihre Outdoor-Reise schon 1978 im ersten Campingurlaub mit den Eltern – damals noch in einem ausgebauten Bauwagen in Steckelsdorf. Ab 1979 war der Klappfix CT 6-1 Trigano ständiger Begleiter: Sommer für Sommer ging es damit an die Ostsee nach Zinnowitz, nach Prerow oder an andere Lieblingsorte in Mecklenburg. Auch Abstecher in die damalige Tschechei gehörten dazu und prägten früh die Begeisterung fürs Draußensein. Heute ist Annie noch immer am liebsten draußen: Sie wandert leidenschaftlich gern, entdeckt mit Neugier neue Outdoor-Aktivitäten und genießt es, Natur aus allen Blickwinkeln zu erleben. Aus dieser Liebe zur Freiheit unter freiem Himmel entstand auch die Idee für STAY WILD – Outdoor – ein Magazin, das die Faszination für Abenteuer, Achtsamkeit und Natur mit euch teilt.