Bei schönem Wetter stehen AktivitĂ€ten im Freien im Vordergrund. Wandern gehört zu den beliebtesten FreizeitbeschĂ€ftigungen. Jeder kann sich Strecken auswĂ€hlen, die seinen Möglichkeiten und seinem Fitnesslevel entsprechen. Wer die Landschaft von ihrer schönsten Seite erleben und dabei Ruhe und Abgeschiedenheit finden möchte, kann dies besonders gut bei Touren in Naturschutzgebieten tun. Wanderer mĂŒssen sich in diesen Schutzgebieten an bestimmte Regeln halten.Â
IST WANDERN IN NATURSCHUTZGEBIETEN ERLAUBT?
In Naturschutzgebieten darf gewandert werden. Jedoch ist es dabei wichtig, die vorhandenen Wege und Pfade nicht zu verlassen und bestimmte Regeln einzuhalten.. Die Regeln können zwischen den einzelnen Naturschutzgebieten abweichen und sind der entsprechenden Schutzgebietsverordnung zu entnehmen. Einige Grundregeln, wie die Pflanzen- und Tierwelt des Landschaftsraumes zu achten und zu schĂŒtzen und keinen MĂŒll achtlos liegenzulassen, sollten jedem vertraut sein. Vor der geplanten Wanderung lohnt ein detaillierter Blick in die Schutzgebietsverordnung.Â
WELCHE NATURSCHUTZGEBIETE GIBT ES?
Es gibt unterschiedliche Formen von Naturschutzgebieten. Die strengsten Vorkehrungen werden in den Nationalparks getroffen. In Deutschland gibt es 16 derartige Areale. Die Natur wird in diesen Zonen weitgehend sich selbst ĂŒberlassen. Was die natĂŒrliche Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren fördert. Menschen dĂŒrfen diese naturbelassenen Kernzonen nicht betreten.
Unterschieden wird in folgende Naturschutzgebiete:
- Naturparks und Landschaftsschutzgebiete: In Deutschland wird etwa ein Drittel der FlĂ€che von Naturparks eingenommen. AuĂerdem sind Naturparks Kulturlandschaften, deren landwirtschaftliche und touristische Nutzung möglich â und hĂ€ufig sogar gewollt â ist.
- Vogelschutzgebiete und Flora-Fauna-Habitate: Hierbei handelt es sich um lĂ€nderĂŒbergreifende Schutzgebiete. FĂŒr die Nutzung gibt es lokale Regelungen.
- BiosphĂ€renreservate: In BiosphĂ€renreservaten soll das Zusammenleben zwischen Mensch und Natur gefördert werden. Hierdurch schĂŒtzt man Kulturlandschaften, die durch menschliches Eingreifen nachhaltig geprĂ€gt oder sogar erschaffen wurden. Â
WIE KANN MAN NTURSCHUTZGEBIETE ERKENNEN?
Naturschutzgebiete sind durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Allerdings ist die Beschilderung in Deutschland nicht einheitlich, was zu einiger Verwirrung und Unsicherheit fĂŒhren kann. Der Naturschutz obliegt den einzelnen BundeslĂ€ndern und diese regeln auch die Beschilderung individuell.Â
- Schild: grĂŒnes Dreieck mit Seeadler
- Bundesland: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hamburg, Bayern, Baden-WĂŒrttemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen
- Schild: gelbes FĂŒnfeck mit Eule
- Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen, ThĂŒringen
- Schild: Eule auf weiĂem Grund
- Bundesland: Sachsen-Anhalt
- Schild: grĂŒnes Dreieck mit Eulenlogo
- Bundesland: Niedersachsen, Bremen
- Schild: grĂŒnes Dreieck mit Kretschmann-Eule
- Bundesland: Berlin
WIE MAN SICH IN EINEM NATURSCHUTZGEBIET RICHTIG VERHĂLT UND WARUM DAS SO WICHTIG IST
Wer durch ein Naturschutzgebiet wandert, sollte sich bewusst machen, dass er sich in einem geschĂŒtzten Lebensraum fĂŒr Pflanzen und Tiere bewegt. Naturschutzgebiete werden ausgewiesen, um diesen Lebensraum zu schĂŒtzen und zu erhalten. Wanderer sind angehalten, alles zu vermeiden und zu unterlassen, was dem Terrain und dessen Bewohnern schaden könnte. Vor einer Wanderung in ein Naturschutzgebiet sollten sich alle genau informieren, was erlaubt und was verboten ist.
Die wichtigsten Regeln in der Ăbersicht:
- MĂŒll darf nicht illegal entsorgt werden
- Die Natur darf nicht mit MĂŒll und anderen Hinterlassenschaften verunreinigt werden.
- Wild-Campen in Naturschutzgebieten ist untersagt.
- Es dĂŒrfen keine offenen Feuerstellen angelegt werden.Â
- GeschĂŒtzte Pflanzen und BĂ€ume dĂŒrfen nicht beschĂ€digt werden.
- Fahrzeuge dĂŒrfen nicht auf Waldwegen abgestellt werden.
- Vermeidet unnötigen LÀrm, vor allem in Tierschutzzonen.
- Die ausgewiesenen Wanderwege dĂŒrfen nur mit entsprechender Erlaubnis verlassen werden.Â
- Wandernde dĂŒrfen keine Pflanzen oder Pilze pflĂŒcken oder ausgraben.
- In GewÀssern darf nicht gebadet, getaucht oder mit Booten gefahren werden.
Hinweis: GrundsĂ€tzlich haben Wanderer in Naturschutzgebieten alle Handlungen, die der Natur schaden und die Tierwelt vor Ort beeintrĂ€chtigen zu unterlassen. Andernfalls drohen BuĂgelder, auf deren Höhe nachfolgend noch nĂ€her eingegangen wird.Â
DĂRFEN HUNDE BEI WANDERUNGEN IN NATURSCHUTZGEBIETE MITGENOMMEN WERDEN?
Ist ein Naturschutzgebiet fĂŒr die Ăffentlichkeit zugĂ€nglich, dĂŒrfen in der Regel Hunde zu Wanderungen mitgenommen werden. Hunde mĂŒssen an der kurzen Leine gefĂŒhrt werden. Zudem sollten Halter darauf achten, dass ihre Vierbeiner keine anderen Tiere stören, sie nicht aufscheuchen und vor allem wĂ€hrend der Brut- und Aufzuchtzeit nicht gefĂ€hrden.
Wanderer sollten die Beschilderung vor Ort beachten. Unter UmstĂ€nden kann das MitfĂŒhren von Hunden auch verboten sein. Die Hinterlassenschaften der Tiere sind ordnungsgemÀà in einem Kotbeutel zu sammeln und in der nĂ€chsten MĂŒlltonne zu entsorgen.
DĂRFEN SICH KINDER IN NATURSCHUTZGEBIETEN FREI BEWEGEN?
Kinder haben SpaĂ an gemeinsamen Wanderungen und spannenden Entdeckungen in der Natur. Die Kleinen dĂŒrfen natĂŒrlich auch in den Naturschutzgebieten herumtollen. Auch deswegen gilt: Das Verlassen der Wege ist selbst fĂŒr den Nachwuchs untersagt. Tierbeobachtungen können lehrreich und aufregend sein. Schreiend hinter den Tieren herzulaufen, ist verboten.Â
Tipp: FĂŒr das gemeinsame Familienpicknick sind die aufgestellten Tische und BĂ€nke am Wegesrand zu nutzen.Â
WIE VERHALTE ICH MICH BEI ERHĂHTER WALDBRANDGEFAHR?
Ist es im Sommer lĂ€ngere Zeit heiĂ und trocken, steigt die Waldbrandgefahr. Deshalb gilt: Je höher die Stufe ist, desto mehr Vorsicht und Sorgfalt sind geboten.Â
Es gelten folgende Regeln:
- Einhaltung des Wegegebotes: Die gekennzeichneten Wanderwege dĂŒrfen keinesfalls verlassen werden. Dies ist eine wichtige MaĂnahme zum Schutz der Vegetation und der EindĂ€mmung von WaldbrĂ€nden.Â
- Feuer- und Rauchverbot: Offenes Feuer ist in Naturschutzgebieten strengstens untersagt. Auch Zigaretten sind verboten. FĂ€llt die heiĂe Asche zu Boden, kann dies in Sekundenschnelle einen Brand auslösen.
- Parkhinweise: Wandernde sollten ihre Fahrzeuge ausschlieĂlich auf den ausgewiesenen ParkplĂ€tzen in der NĂ€he der Naturschutzgebiete abstellen. AuĂerdem gilt: Wer sein Auto auf trockenem Gras parkt, riskiert, dass heiĂe Fahrzeugteile den Untergrund entzĂŒnden.
- ZufahrtsstraĂen freihalten: Wandernde mĂŒssen die Zufahrtswege zum Naturschutzgebiet freihalten, damit Feuerwehr und Rettungsdienst im Notfall ungehindert passieren können.
Tipp: Wandernde sollten sich vor jeder Tour ĂŒber die aktuelle Waldbrandgefahr informieren. Auskunft geben die UmweltĂ€mter. Entsprechende Informationen finden sich auch auf der Homepage der regionalen Forstbehörden.
Wer gegen die Regeln verstöĂt und durch fahrlĂ€ssiges Verhalten einen Waldbrand verursacht, begeht eine Straftat. Laut § 306d Strafgesetzbuch wird fahrlĂ€ssige Brandstiftung mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fĂŒnf Jahren geahndet.Â
WELCHE BUĂGELDER DROHEN BEIM WANDERN IM NATURSCHUTZGEBIET?
Alle BundeslĂ€nder verfolgen VerstöĂe gegen die Regelungen in Naturschutzgebieten strafrechtlich. Die Höhe der BuĂgelder kann variieren. Deshalb dient der folgende Auszug aus dem BuĂgeldkatalog nur als Orientierung.
- VerstoĂ: Im Wald ein Feuer anzĂŒnden oder betreiben.
- BuĂgeld: 25 bis 5.000 Euro
- VerstoĂ: Im Naturschutzgebiet unangebrachten und unnötigen LĂ€rm erzeugen.
- BuĂgeld: 25 bis 500 Euro
- VerstoĂ: Im ausgewiesenen Naturschutzgebiet ein Zelt aufschlagen (wild campen).
- BuĂgeld: 25 bis 1.000 Euro
- VerstoĂ: Naturschutzgebiet mit einem Fahrzeug befahren.
- BuĂgeld: 25 bis 5.000 Euro
- VerstoĂ: Hunde auf Wanderungen im Naturschutzgebiet ohne Leine laufen lassen.
- BuĂgeld: 25 bis 1.000 EuroÂ
Gastartikel â verfasst von einer externen Autorin / einem externen Autor.
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